Kantonale Besteuerung von Zweitliegenschaften
Der Eigenmietwert soll auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene nicht mehr besteuert werden. Als Ausgleich sollen Kantone selbstgenutzte Zweitliegenschaften (z. B. Ferienwohnungen) besteuern dürfen.
Quelle: easyvote
Quelle: easyvote
Beantworten Sie noch mindestens 18 Fragen, um zur Auswertung zu gelangen.